Burgruine Erfenstein

Burg Erfenstein gehört zweifellos zu den ältesten Burganlagen im Raum des Pfälzerwaldes. Ein konkretes Erbauungsjahr ist gleichwohl unbekannt. Es muss aber, wie Ingo Toussaint annimmt, vor 1180 zu suchen sein. Noch vor 1193 verlieh der Staufer Konrad von Schwaben nach Ausweis des Bolander Lehnsbuchs den Erfenstein dem Reichsministerialen Werner II. von Bolanden, der die Burg wiederum an seine Vasallen, die Burgmannen Meinhard von Dürkheim, dessen Bruder Adelgar und Egeno übergab. Meinhard war damals die Obhut über den konkret erwähnten Burgturm übertragen worden. Mitte des 13. Jahrhunderts folgte als Alleinbesitzer der Ritter Hurno, sowie – wohl später – als Anteilseigner Heinrich, der Sohn des Wilderich.
Nur für die Zeit Werners II. ist die Oberlehensherrschaft der Staufer (des Reichs?) nachgewiesen. Anschließend gelangte die Burg in leiningische Hand. Als Erwerbszeitpunkt nimmt Ingo Toussaint die Zeit nach 1237 an, denn noch in dem im vorgenannten Jahr geschlossenen (berühmten) Teilungsvertrag der Grafen von Leiningen blieb der Erfenstein unerwähnt. Daraus folgert Toussaint, dass erst danach Nachfahren Werners II. von Bolanden die Burg Ende des 13. Jahrhunderts den Leiningern, „als Ersatz für ein weiterverlehntes Lehen auftrugen“, die Grafen auf diesem Umweg letztlich die Lehnshoheit erwarben. Seit dieser Zeit bewohnten, verwalteten und bewirtschafteten nun leiningische Ministerialen den Erfenstein und benannten sich nach der Burg.
Zu Beginn des 14. Jahrhunderts kam es zu (innerfamiliären) Änderungen in der Oberlehnsherrschaft, denn die Stiefbrüder Graf Friedrich V. und Graf Gottfried/Jofried von Leiningen vereinbarten bei einer erneuten Leininger Erbteilung um 1317/1318, dass Erfenstein an Jofried fallen solle. Die Burg verblieb beim Gründer der Leiningen-Hardenburger Linie bis 1345 und kam dann an Leiningen-Rixingen.

Nach der Französischen Revolution ging die Burg in Staatsbesitz über. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, berichtet August Becker, sollen Zigeuner den damals noch weitgehend erhaltenen Bergfried durch Ausbrechen der unteren Steinreihen zugänglich gemacht und bewohnt haben. Vor 1892 kam es zu einer ersten Sicherungsmaßnahme: Die damaligen Besitzer der Ruine, die Familie Bürklin-Wolf aus Wachenheim, ließen einen viereckigen, ein mal ein Meter starken Pfeiler unter der Felsplattform als Stütze errichten. Weitere Sanierungen folgten in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts.

Burgfrieden und Burgfriedensbereich:
Burgfriedensverträge sind nicht überliefert. 1380 werden als Zubehörden der Burg das Dorf sowie das Gericht Esthal mit Wald, Wasser und Weiden genannt.

Standort der beiden Burgen Erfenstein ist ein Ostausläufer des Wassersteinberges. Alt- Erfenstein, die „Alte Burg“, ist die höher gelegene der beiden deutlich getrennten Anlagen. Die jüngere Burg, die man dementsprechend als Neu-Erfenstein bezeichnen könnte, wurde auf und um eine lang gestreckte, tiefer gelegene Felsbarre errichtet.

Weitere Informationen finden sie auf: www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-290018  

Eine lederne Brücke soll einst der Sage nach die Burg Erfenstein mit der gegenüberliegenden Burg Spangenberg verbunden haben.

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