Wanderparkplatz (Nähe Burg Alt-Dahn, Privatbesitz)

Wandrparkplatz Nähe Burg-Alt Dahn (Privatbesitz Burgenverwalter Peter Blank)

Laut § 7 der Naturparkverordnung ist es verboten, außerhalb der zugelassenen Plätze Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen. Dies gilt auch für die ausgewiesenen Wanderparkplätze, auf denen nicht übernachtet werden darf.