Wanderparkplatz Moosbachtal (Nähe PWV-Hütte im Schneiderfeld)

Laut § 7 der Naturparkverordnung ist es verboten, außerhalb der zugelassenen Plätze Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen. Dies gilt auch für die ausgewiesenen Wanderparkplätze, auf denen nicht übernachtet werden darf.