Wanderparkplatz Busenberg/Schindhard (Nähe Eilöchel)

Wanderparkplatz bei Busenberg/Schindhard (Nähe Eilöchel)

Der Wanderparkplatz ist ganzjährig zugängig/geöffnet.

Laut § 7 der Naturparkverordnung ist es verboten, außerhalb der zugelassenen Plätze Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen. Dies gilt auch für die ausgewiesenen Wanderparkplätze, auf denen nicht übernachtet werden darf.