Infotafel 2 - Jagd: einst Adelsprivileg

Infotafel 2 - Jagd

In der Zeit des Absolutismus waren Forst- und Jagdbetrieb streng getrennt. Die Forstverwaltung war der "Hofjägerei" untergeordnet, um dieser zuzuarbeiten. Als sogenannte "hirschgerechte Jäger" genossen die Jagdbediensteten ein sehr viel höheres Ansehen als die Förster, die lediglich als "holzgerecht" bezeichnet wruden. Die Jagd diente ausschließlich dem Vergnügen und der Selbstdarstellung des jeweiligen Fürsten. Die herrschafltichen Jagdaufseher blickten mit Verachtung auf die Bürger und insbesondere auf jene Bauern herab, die oft aus reiner Not unerlaubt jagten. Die Strafen für Wilderei waren drakonisch. Einzig wo es um Frondienste ging, hattten die Bürgerlichen mit der Jagd zu tun. So waren in der Kurpfalz die Müller dazu verpflichtet, die Jagdhuntemeuten außerhalb der Jagdzeit unterzubringen und zu verpflegen. 

Infolge der Französichen Revolution und mit Vordringen der französischen Truppen in das GEbiet der heutigen Pfalz flohen Adel und Klerus über den Rhein. Volkes Zorn auf die fürstlichen Jäger war so groß, dass diese keine Zeit verloeren und sich fast ausnahmslos in Sicherheit brachten. Per Dekret der neuen französischen Regierung ging das zuvor exklusive Jagdrecht vom Adel auf die Grundeigentümer über. Auch ein eilends nachgeliefertes "Gesetz über die Jagd", wleches 1798 auch hier in Kraft trat, konnte zunächst jedoch nur leidlich eine starke Überjagung eindämmen. In weiten Teilen unverändert galt diese späte Verordnung bis 1934.

Nach dem zweiten Weltkrieg durften in Deutschland anfänglich nur die Besatzungssoldaten jagen. Alle auffindbaren Schusswaffen wurden von den alliierten Siegern eingezogen. Heute regeln Bundes- und Landesgesetze die Jagd. Jagen dürfen nur Inhaber eines Jagdscheins mit eigenem oder gepachtetem Jagdrevier. 

Die teilweise eigentümliche Jägersprache, das sogenannte "Jägerlatein" geht auf das 8. Jahrhundert zurück. Sie war zwischenzeitlich ein künstlich aufgeblähtes Distinktionmerkmal des Adels. 

Rund um Elmstein dominiert der Staatswald. Hier jagen die forstlichen Bediensteten, unterstützt von privaten Jägern Rot-, Schwarz- und Rehwild.