UPDATE VOM 02.07.2021

Am 02.07.2021 ist die 24. Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 30.07.2021.

Wesentliche Neuerungen bei Inzidenz unter 100:

  • Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum oder im Privaten auf 25 Personen aus verschiedenen Haushalten. Nicht mitgezählt werden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte oder von einer Covid-19-Erkrankung genesene Personen.
  • Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Ähnliche: Testpflicht besteht nur noch bei Anreise.
  • Gastronomie: Es besteht keine Testpflicht mehr, jedoch werden Daten zur Kontakterfassung weiterhin erhoben.
  • Sport- und Kulturveranstaltungen: Publikum bis 500 Personen im Freien, bis 350 Personen im Innenbereich.

Bitte informieren Sie sich direkt auf den Webseiten der Landkreise & kreisfreien Städte darüber, welche Regelungen aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens (5-Tages-Inzidenz!) vor Ort greifen.

Überblick über die weiteren Lockerungen in Rheinland-Pfalz ab dem 2. Juli 2021