AP-Nummer, die:

Die amtliche Prüfnummer ist 1970 von der EG-Weinmarktorganisation eingeführt worden. Wenn ein Winzer zum Beispiel einen QbA-Wein (Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete) verkaufen möchte, dann muss dieser laut Weingesetz drei Probeflaschen mit dem Untersuchungsbericht eines Weinlabors sowie einem Prüfantrag beim zuständigen Weinbauamt zur Analysen- und Sinnenprüfung einreichen. Die Erteilung der AP-Nummer setzt voraus, dass die verwendeten Trauben ausschließlich von empfohlenen und zugelassenen Rebsorten stammen, die dann auch nur in einem einzigen Anbaugebiet gewachsen sind. Der Wein muss das festgesetzte Ausgangsmostgewicht aufweisen und in Aussehen, Geruch sowie im Geschmack fehlerfrei sein. Dann muss nur noch die geforderte Mindestpunktzahl bei der Prüfung erreicht werden. Ohne verbindlich zugeteilte Prüfnummer darf ein Qualitäts- oder Prädikatswein nicht verkauft werden. Die AP-Nummer ist für den Verbraucher ein Garant für kontrollierte, geprüfte Qualität. Hinter der zwölfstelligen Zahl verbirgt sich Informatives. Ein Beispiel, die A.P.Nr.: 5 040 116 005 05. Die erste Ziffer gibt die Prüfstelle an. Die 5 steht für Neustadt/Pfalz. Die nächsten drei Ziffern (040) stehen für die Gemeinde, anschließend folgt die Betriebsnummer des Abfüllers (116). Die nächsten Ziffern geben Aufschluss darüber, um welche Abfüllung, in diesem Fall die fünfte, es sich handelt. Am Ende steht das Weinabfüllungsjahr 05 für 2005. Katja Schweder, Pfälzische Weinkönigin 2005/2006