Aromatischer Schaumwein:
Eigentlich heißt er aromatischer Qualitätsschaumwein oder Aromatischer Qualitätsschaumwein b. A.. Das sind Varianten des eher bekannten Schaumweins und Schaumweins b.A. - meist einfach Schaumwein oder Sekt genannt. Tatsächlich haben diese Getränke unterschiedliche Richtlinien, nach denen sie produziert werden. Auch wenn sie sich in den Grundlagen trotzdem ähnlich sind.
Der wohl wichtigste Unterschied sind die Sorten. Für aromatischen Schaumwein dürfen ausschließlich aromatische Sorten verwendet werden. Darunter fallen unter anderem Gewürztraminer, Huxelrebe, Scheurebe, Müller-Thurgau und die verschieden Muskatrebsorten.
Die Gärung des aromatischen Schaumweins, bei der sich die Kohlensäure bildet, wird zum gewünschten Zeitpunkt unterbrochen indem er beispielsweise so weit gekühlt wird, dass die Hefen nicht mehr arbeiten und absterben. Das ist die einzige Möglichkeit, die Süße einzustellen, denn im Gegensatz zum Sekt ist beim aromatischen Schaumwein die Zugabe einer Versanddosage nicht möglich. So erklärt sich auch, weshalb der aromatische Schaumwein nur mindestens sechs Volumenprozent Alkohol aufweisen muss (Sekt: zehn Volumenprozent). Er wird schließlich nicht ganz durchgegoren. Also kann auch nicht so viel Alkohol entstehen.
Die festgesetzte Mindestherstelldauer beträgt beim aromatischen Schaumwein um einiges weniger als beim Sekt, nämlich einen Monat. Im Gegensatz zu bis zu neun Monaten, die die Herstellung eines Sektes dauern muss. Das ist auch der Hauptgrund dafür, dass aromatischer Schaumwein eine eigene Bezeichnung ist, denn als Sekt darf er auf Grund dieser unterschiedlichen Richtlinien nicht vermarktet werden.
Patricia Frank, Pfälzische Weinkönigin