Anreicherung, die:
Die Anreicherung ist ein EU-genormter Begriff und bezeichnet die Anhebung des Mostgewichtes durch Zusatz von Zucker zur höheren Alkoholausbeute.
Nicht in jedem Jahr erreichen die Trauben den Zuckergehalt, aus dem die Hefe bei der alkoholischen Gärung den für die Weinqualität notwendigen Alkohol erzeugen kann. Selbst wenn im Weinberg die geeigneten Rebsorten angebaut wurden, kann bei ungünstiger Witterung das Mostgewicht für einen ausgewogenen Wein zu gering sein. Die Vergärung von Most aus solchen Jahrgängen würde nur „kleine“, unreife Weine mit zu wenig Alkohol und zuviel Säure hervor bringen.
Deshalb dürfen in der Pfalz Weintrauben, Traubenmost oder Jungweine aufgebessert werden, wenn sie sich nicht zum „selbstständigen Mosten“ eignen. Die Grenze zur „Selbstständigkeit“, also der Vergärung ohne Anreicherung (Alkoholerhöhung, Chaptalisation, Lesegutaufbesserung), liegt bei Weißweinen um 70 bis 75, bei Rotweinen um 80° Öchsle.
Bei „unselbstständigem“ Most darf nach EU-Recht etwa Saccharose hinzugefügt werden. Ein aufwändigeres Verfahren wäre der Wasserentzug durch die Umkehrosmose um somit die Konzentrierung des Mostes zu erreichen. Mit einer Anreicherungsmenge von 17 bis 19 Gramm Zucker pro Liter wird der natürliche Alkoholgehalt des Weines um rund ein Volumenprozent angehoben. Jedoch darf nicht bis zur Unendlichkeit chaptalisiert werden. Die maximale Aufbesserung liegt bei 3,5 Volumenprozent (etwa 63 Gramm Zucker pro Liter), wenn der Most bereits einen potenziellen Alkohol von fünf Volumenprozent besitzt.
Nach dem deutschen Weingesetz dürfen keine Prädikatsweine angereichert werden, diese haben „selbstständig“ ihren natürlichen Alkoholgehalt erreicht.
Karen Storck
Pfälzische Weinkönigin